ePA – die elektronische Patientenakte für alle

ePA – die elektronische Patientenakte für alle2026-04-22T13:06:00+02:00

Die elektronische Patientenakte (ePA) verändert die Informationsflüsse im Gesundheitswesen grundlegend.

Für hausärztliche Praxen bedeutet das: neue Chancen für koordinierte Versorgung – aber auch neue organisatorische, technische und rechtliche Herausforderungen.

Als Bundesverband begleiten wir die Einführung der ePA auf mehreren Ebenen:

  • politisch und strategisch
  • organisatorisch im Verband
  • praxisnah im Versorgungsalltag
  • im Austausch mit unseren Mitgliedern

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema ePA gebündelt.

Die elektronische Patientenakte wird das Gesundheitssystem verändern.
Ob sie die hausärztliche Versorgung stärkt oder zusätzlich belastet, entscheidet sich an ihrer konkreten Ausgestaltung.

Warum die ePA jetzt relevant ist

Die elektronische Patientenakte (ePA) gewinnt aktuell stark an Bedeutung, da sie seit 2025 schrittweise zum verbindlichen Standard in der Versorgung wird. Mit der Einführung der „ePA für alle“ wird sie automatisch für gesetzlich Versicherte angelegt (Opt-out), wodurch sie im Praxisalltag flächendeckend relevant ist. Spätestens seit Oktober 2025 sind Praxen verpflichtet, die ePA aktiv zu nutzen und medizinische Inhalte wie Befunde oder Arztbriefe einzustellen. Damit verändert sich die Rolle der ePA grundlegend: Sie ist nicht mehr optionales Zusatzangebot, sondern zentraler Bestandteil der Dokumentation und sektorenübergreifenden Versorgung – mit weiteren Ausbaustufen und Anforderungen ab 2026.

Aktuelle Entwicklungen

Aktuell steht weniger die Einführung als vielmehr die konkrete Nutzung der ePA im Fokus. Nachdem inzwischen nahezu alle gesetzlich Versicherten über eine ePA verfügen, rücken insbesondere praktische Anwendung und Weiterentwicklung in den Vordergrund. Schwerpunkte sind derzeit der Ausbau strukturierter Inhalte sowie die stärkere Integration von Medikationsdaten, etwa im Zusammenspiel mit dem E-Rezept. Gleichzeitig zeigen sich im Versorgungsalltag noch Herausforderungen, etwa bei der technischen Umsetzung und der konsequenten Befüllung. Die kommenden Ausbaustufen ab 2026 zielen daher vor allem darauf ab, die ePA funktional zu verbessern und ihren Nutzen im Praxisalltag weiter zu erhöhen.

Was bedeutet das für meine Praxis?

Die kommenden Ausbaustufen der ePA konzentrieren sich vor allem auf eine stärkere Strukturierung und bessere Nutzbarkeit der hinterlegten Daten. Dazu gehören insbesondere ein weiterentwickelter digitaler Medikationsprozess mit aktuellen Verordnungen und Dosierungen, strukturierte Labor- und Befunddaten sowie standardisierte medizinische Informationsobjekte. Perspektivisch soll die ePA zudem stärker für sektorenübergreifende Abläufe und – in pseudonymisierter Form – für Forschungszwecke genutzt werden. Für Hausarztpraxen bedeutet dies vor allem eine zunehmende Integration der ePA in den Behandlungsalltag: Dokumentation wird stärker standardisiert, Medikationsdaten gewinnen an Bedeutung und die ePA entwickelt sich schrittweise zu einer zentralen Informationsquelle für die kontinuierliche Versorgung.

Die wichtigsten Fragen zu ePA im Schellüberblick

Abschluss & Studiendauer2026-04-14T20:36:19+02:00

Bachelor of Science (B.Sc.)

  • Für MFA, VERAH und NäPa*: berufsbegleitend
  • Für Abiturientinnen und Abiturienten: ausbildungsbegleitend

Studiendauer:

  • 4 bzw. 6 Semester Studium
  • 1 Semester für Abschlussarbeit und Prüfung

Abschlussqualifikation:
Tätigkeit als Primary Care Managerin / Manager (PCM)

Gehen mit der Transformation zum HÄPPI Änderungen für die Patientinnen und Patienten einher?2026-03-05T09:55:58+01:00

Im HÄPPI werden die Patientinnen und Patienten über die Abfrage der Patient-Reported-Outcomes (PRO) aktiv in die Behandlungskette einbezogen. Das bedeutet, die Patientin oder der Patient kann über eine Abfrage ihre/seine subjektive Wahrnehmung zum Therapieerfolg beitragen.

Wie soll das Konzept konkret umgesetzt bzw. in die Fläche gebracht werden?2026-03-05T09:55:20+01:00

Der HÄV Baden-Württemberg plant die Pilotierung von ersten HÄPPI in 2024 und wird diese auch wissenschaftlich begleiten lassen durch ein externes Institut, um aus der Evaluation Optimierungspotenziale für die Weiterentwicklung der HÄPPI zu ziehen.

Haben nur Großpraxen einen Vorteil durch die Gründung eines HÄPPI?2026-03-05T09:54:07+01:00

Die HÄPPI-Kernelemente zielen auf eine bedarfs- und zukunftsorientierte hausärztliche Versorgung ab, die in jeder Hausarztpraxis unabhängig von der Praxisgröße umgesetzt werden können. Derzeit zeigt der Trend, dass der hausärztliche Nachwuchs gerne in Teams arbeiten möchte und sich mehr interprofessionelle Zusammenarbeit wünscht, alles Voraussetzungen die vor allem größere Praxisstrukturen bieten können. Gerade für kleine Praxiseinheiten, die für die Versorgung weiter wichtig bleiben, bietet HÄPPI eine Alternative die Versorgung aufrechtzuerhalten.

Wird die Transformation zum HÄPPI finanziell unterstützt?2026-03-05T09:53:33+01:00

Wir befinden uns derzeit im Austausch mit innovativen Krankenkassen, um eine monetäre Unterstützung innerhalb der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.

Was zeichnet ein HÄPPI aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?2026-03-05T09:52:47+01:00

Als Kernelemente gelten:

  • die Berücksichtigung von Patient-Reported-Outcomes (PRO)
  • eine interprofessionelle hausärztliche Teamstruktur mit Personen eines nicht-ärztlichen, akademischen Gesundheitsberufes und internen Regelungen zur erfolgreichen Zusammenarbeit
  • die Integration digitaler Konzepte und hybrider Versorgungsmodelle
  • Kooperation mit weiteren Akteuren im Gesundheitswesen auf Grundlage verbindlicher Regelungen
Wer ist das HÄPPI-Kernteam?2026-03-05T09:52:10+01:00

Das Kernteam besteht aus mindestens einer hausärztlichen Direktorin oder einem hausärztlichen Direktor sowie mindestens einer Person mit einem nicht-ärztlichen akademisierten Gesundheitsberuf.

Wer darf ein HÄPPI gründen?2026-03-05T09:51:49+01:00

Ein HÄPPI kann von einer Hausärztin oder einem Hausarzt gegründet werden, der als ärztliche Direktorin oder ärztlicher Direktor im HÄPPI agiert. HÄPPIs sollen die hausärztlich inhabergeführten Praxen stärken und nicht die Gewinnförderung von Investoren antreiben.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?2025-12-15T16:50:01+01:00

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Was sind Hausarztverträge?2025-12-15T16:44:22+01:00

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Wie unterstützt mich das Arztportal bei Organisation, Abrechnung und Auswertung meiner HZV?2025-12-15T16:45:04+01:00

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Wie werde ich Mitglied?2025-12-15T16:50:23+01:00

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