Das „Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung interprofessionell“ – kurz: HÄPPI – ist ein vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband gemeinsam mit der Universität Heidelberg entwickeltes Versorgungskonzept. Es wird aktuell in Modellprojekten erprobt und wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung durch interprofessionelle Teams strukturell weiterzuentwickeln und langfristig in die Regelversorgung zu überführen.

HÄPPI entwickelt die hausärztliche Versorgung konsequent weiter – hin zu interprofessionellen Primärversorgungszentren, die Patient:innen strukturiert, effizient und wohnortnah begleiten. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband treibt das Konzept dabei auf mehreren Ebenen voran: von der gesundheitspolitischen Verankerung über die wissenschaftliche Evaluation bis hin zur konkreten Umsetzung in der Versorgungspraxis.

„Die hausarztzentrierte Versorgung bringt Struktur in das Gesundheitssystem – und stellt den Menschen wieder in den Mittelpunkt.“

Aktueller Stand
HÄPPI wird aktuell in Modellprojekten erprobt und wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung durch interprofessionelle Teams strukturell weiterzuentwickeln und langfristig in die Regelversorgung zu überführen.
Was ändert sich konkret?
Mit HÄPPI wird die klassische Hausarztpraxis zu einem Primärversorgungszentrum weiterentwickelt, in dem verschiedene Gesundheitsberufe eng zusammenarbeiten. Aufgaben werden stärker im Team verteilt, wodurch Ärzt:innen entlastet und Versorgungsprozesse effizienter gestaltet werden. Gleichzeitig entstehen neue Rollenprofile (z. B. für nicht-ärztliche Fachkräfte) und eine stärker koordinierte Patientensteuerung.


Welche Fristen betreffen Praxen?
Aktuell gibt es keine bundesweit einheitlichen verpflichtenden Fristen, da sich HÄPPI noch in der Modell- und Erprobungsphase befindet. Relevante Zeitpunkte ergeben sich vor allem aus projektbezogenen Ausschreibungen, Förderphasen und regionalen Pilotstarts. Für interessierte Praxen ist es daher wichtig, Entwicklungen im Verband sowie regionale Beteiligungsmöglichkeiten kontinuierlich zu verfolgen.
Die wichtigsten Fragen zu HÄPPI im Schellüberblick
Wer darf ein HÄPPI gründen?
Ein HÄPPI kann von einer Hausärztin oder einem Hausarzt gegründet werden, der als ärztliche Direktorin oder ärztlicher Direktor im HÄPPI agiert. HÄPPIs sollen die hausärztlich inhabergeführten Praxen stärken und nicht die Gewinnförderung von Investoren antreiben.
Wer ist das HÄPPI-Kernteam?
Das Kernteam besteht aus mindestens einer hausärztlichen Direktorin oder einem hausärztlichen Direktor sowie mindestens einer Person mit einem nicht-ärztlichen akademisierten Gesundheitsberuf.
Was zeichnet ein HÄPPI aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Als Kernelemente gelten:
- die Berücksichtigung von Patient-Reported-Outcomes (PRO)
- eine interprofessionelle hausärztliche Teamstruktur mit Personen eines nicht-ärztlichen, akademischen Gesundheitsberufes und internen Regelungen zur erfolgreichen Zusammenarbeit
- die Integration digitaler Konzepte und hybrider Versorgungsmodelle
- Kooperation mit weiteren Akteuren im Gesundheitswesen auf Grundlage verbindlicher Regelungen.
Wird die Transformation zum HÄPPI finanziell unterstützt?
Wir befinden uns derzeit im Austausch mit innovativen Krankenkassen, um eine monetäre Unterstützung innerhalb der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Haben nur Großpraxen einen Vorteil durch die Gründung eines HÄPPI?
Die HÄPPI-Kernelemente zielen auf eine bedarfs- und zukunftsorientierte hausärztliche Versorgung ab, die in jeder Hausarztpraxis unabhängig von der Praxisgröße umgesetzt werden können. Derzeit zeigt der Trend, dass der hausärztliche Nachwuchs gerne in Teams arbeiten möchte und sich mehr interprofessionelle Zusammenarbeit wünscht, alles Voraussetzungen die vor allem größere Praxisstrukturen bieten können. Gerade für kleine Praxiseinheiten, die für die Versorgung weiter wichtig bleiben, bietet HÄPPI eine Alternative die Versorgung aufrechtzuerhalten.
Wie soll das Konzept konkret umgesetzt bzw. in die Fläche gebracht werden?
Der HÄV Baden-Württemberg plant die Pilotierung von ersten HÄPPI in 2024 und wird diese auch wissenschaftlich begleiten lassen durch ein externes Institut, um aus der Evaluation Optimierungspotenziale für die Weiterentwicklung der HÄPPI zu ziehen.
Gehen mit der Transformation zum HÄPPI Änderungen für die Patientinnen und Patienten einher?
Im HÄPPI werden die Patientinnen und Patienten über die Abfrage der Patient-Reported-Outcomes (PRO) aktiv in die Behandlungskette einbezogen. Das bedeutet, die Patientin oder der Patient kann über eine Abfrage ihre/seine subjektive Wahrnehmung zum Therapieerfolg beitragen.